Ich benötige eine WOHNUNGSGEBERBESTÄTIGUNG, um mich beim Amt anzumelden.
Eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie stets im Mieterbegrüßungsschreiben von uns. Das Mieterbegrüßungsschreiben wurde Ihnen nach Unterschrift des Mietvertrages in unserem Mieterbüro übergeben. Falls Sie Ihre verlegt haben sollten, klicken Sie bitte auf folgenden Link des Bezirksamtes, füllen die Ihnen bekannten Daten aus und senden uns das Formular per Post mit einem frankierten Briefumschlag zu. Wir werden sodann die fehlenden Daten ergänzen und Ihnen erneut zusenden.
Welche Versicherungen sollten bei Bezug einer Wohnung abgeschlossen werden?
Wir empfehlen allen unseren Mietern eine Hausratversicherung und eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Hausratversicherung ersetzt in der Regel Schäden durch folgende Gefahren:
Feuer
Leitungswasser
Einbruchdiebstahl
Sturm und Hagel
die Ihr persönliches Hab und Gut beschädigen, wie zum Beispiel:
Möbel
elektrische Geräte (Fernseher, Stereoanlage etc.)
Wertsachen
Kleidung
Teppiche usw.
Die private Haftpflichtversicherung ersetzt Personen- oder Sachschäden, die Dritte erleiden und Sie zu vertreten haben.
Fällt Ihnen beispielsweise etwas in das Waschbecken und geht dieses zu Bruch, so können Sie eine Schadensmeldung bei der Versicherung einreichen. Sprechen Sie uns gerne diesbezüglich an. Aufgrund unseres hohen Versicherungsvolumens unterstützen wir Sie gerne beim Versicherungsabschluss.
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